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In den Landgrafen-Regesten online soll die gesamte schriftliche Überlieferung zur Geschichte der Landgrafen von Hessen von 1244 bzw. 1247 bis zum Ende des Jahres 1509 erfaßt werden. Stücke, die einzelne Funktionsträger der Landgrafschaft Hessen, nicht aber die Landgrafen selbst betreffen, werden nicht aufgenommen.
Es werden alle Stücke ausgewählt, die die Angehörigen der landgräflichen Familie betreffen. Betreffe zu Angehörigen der landgräflichen Familie, die in den geistlichen Stand getreten sind, werden in der Regel nur bis zu diesem Eintrittsdatum aufgenommen, Betreffe zu Landgräfinnen, die in andere Familien eingeheiratet haben, nur bis zu deren Eheschließung. In Zweifelsfällen werden die Stücke in die Landgrafen-Regesten online aufgenommen.
Bei den erhaltenen Akten und Amtsbüchern (z.B. Rechnungen, Salbüchern, Lehnsbüchern usw.) werden die überlieferten Stücke nicht als Ganzes, sondern nur die Einzelbetreffe wiedergegeben.
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